Nicht immer muss es gleich das gesamte Leistungspaket einer Mietverwaltung sein.
Wir übernehmen für Sie auch gerne einzelnen Leistungen wie z.B. die Erstellung der Betriebskostenabrechnungen.
Dies ist eine einmal jährlich anfallende Leistung ohne langfriste Vertragsbindung.
Die Erstellung erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und Fristen sowie den bestehenden Mietverträgen, wodurch das Risiko eines Widerspruchs deutlich reduziert wird.
Neben der Erstellung übernehmen wir für Sie auf Wunsch auch die:
Für weitere Infromationen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.